Direkt zum Inhaltsbereich

Griechenland-Anleihen

Klage laut BGH hierzulande nicht möglich

Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten nicht auf Entschädigung klagen.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE.Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten keinen Schadensersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen einklagen. Das scheitert schon an der Zuständigkeit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich in einem Pilotverfahren entschied. Mit einem Schuldenschnitt hatte das pleitebedrohte Land Anfang 2012 seine Schuldenlast verringern wollen.

 Für die privaten Gläubiger bedeutete das den Tausch ihrer Anleihen gegen Papiere, die nur noch etwa halb so viel wert waren. Als dafür maßgebliche Hoheitsakte bewerteten die BGH-Richter ein Gesetz des Athener Parlaments und einen Ministerratsbeschluss. Damit greift der Grundsatz der Staatenimmunität: Solche Akte dürfen nicht von den Gerichten eines anderen Staates überprüft werden. Deutschen Anlegern bleibt damit der Weg zu griechischen Gerichten. (dpa)

Bundesgerichtshof Az.: VI ZR 516/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick

Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten