Kliniken: Finanzspritze vom Land nur bei echter Versorgungslücke
ARNSBERG (reh). Krankenhäuser haben nur dann einen Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag aus der Landeskasse, wenn ohne das Vorhandensein der Klinik die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im betreffenden Gebiet gefährdet ist.