Köhler informiert auf Videopodcast über AKR
BERLIN (eb). Wenn Anfang nächsten Jahres die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) eingeführt werden, müsse der Vertragsarzt diese zwingend erst ab dem 1. Juli 2011 anwenden. Darauf machte der KBV-Chef, Dr. Andreas Köhler, nun in einem Videopodcast auf der Internetseite der KBV aufmerksam. Der Arzt sei nicht verpflichtet, nach den neuen Kodierrichtlinien schon ab dem 1. Januar abzurechnen, betonte Köhler.