Köhler informiert auf Videopodcast über AKR

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BERLIN (eb). Wenn Anfang nächsten Jahres die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) eingeführt werden, müsse der Vertragsarzt diese zwingend erst ab dem 1. Juli 2011 anwenden. Darauf machte der KBV-Chef, Dr. Andreas Köhler, nun in einem Videopodcast auf der Internetseite der KBV aufmerksam. Der Arzt sei nicht verpflichtet, nach den neuen Kodierrichtlinien schon ab dem 1. Januar abzurechnen, betonte Köhler.

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