Bundessozialgericht
Göttinger Allokationsskandal: Krankenkasse muss Transplantationen vergüten
Dem Verstoß gegen das Transplantationsgesetz kommt im Göttinger Transplantationsskandal „keine Vergütungsrelevanz zu“, so das Bundessozialgericht. Die Kasse muss die Op-Kosten für zwei ihrer Versicherten tragen.