Betrug

Krankenschwester für Einsätze als "falsche" Ärztin verurteilt

Sie begleitete Herzpatienten auf Krankentransporten, obwohl sie gar keine Ärztin war. Die Frau habe sich ein Lügengebäude aus falschen Unterlagen gebaut, sagte die Richterin - blieb beim Urteil aber milde.

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KONSTANZ. 91 Krankentransporte von Herzpatienten hat eine 53-Jährige begleitet, ohne Ärztin zu sein: Das Amtsgericht Konstanz verurteilte die ausgebildete Krankenschwester am Dienstag unter anderem wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Die Frau hatte sich Ende 2012 beim Rettungsdienst einer Schweizer Klinik am Bodensee als Fachärztin für Anästhesie beworben und ohne Zulassung als freiberufliche Notärztin in Konstanz gearbeitet. Vor Gericht räumte sie die Vorwürfe ein.

Um den Job zu bekommen, hatte die inzwischen in Berlin lebende Frau aus Sicht der Kammer gefälschte Bescheinigungen eingereicht.

"Sie haben falsche Urkunden vorgelegt, Ihre Tätigkeit als Ärztin erschlichen und Titel benutzt, obwohl Sie wussten, dass Sie das nicht dürfen", sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung.

Die Frau habe sich mit den falschen Unterlagen ein Lügengebäude aufgebaut. Als sie gemerkt habe, dass das funktioniere, habe sie sich selbst überschätzt und dabei Menschen gefährdet. "Gott sei Dank ist nichts passiert."

Für Rettungsdienst gearbeitet

Bis Juni 2013 arbeitete die 53-Jährige von Konstanz aus für den Rettungsdienst. Als Vorwürfe gegen sie aufkamen, seien die Frau zunächst freigestellt und später das Beschäftigungsverhältnis beendet worden, heißt es beim Herzzentrum Bodensee, zu dem der Rettungsdienst gehört.

Das Klinikum stand 2013 und 2014 selbst monatelang in der Kritik - unter anderem wurde dem Krankenhaus vorgeworfen, Patienten nicht zertifizierte Herzklappen eingesetzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen aber inzwischen in mehreren Punkten wegen geringer Schuld eingestellt.

Der Geschäftsführer der Klinik sagte als Zeuge in dem Prozess gegen die 53-Jährige aus. Es habe in der Zeit, in der sie für den Rettungsdienst arbeitete, keine Probleme gegeben.

Auch ihren Kollegen sei nichts aufgefallen, sagte er. "Wenn man lange genug im Pflegebereich arbeitet, hat man in einem schmalen Fachbereich hohe Erfahrungen."

Auch die Richterin bescheinigte der 53-Jährigen Fachwissen. Obwohl sie das Ansehen der Medizin beschädigt habe, habe das Gericht entschieden, ihr eine Chance zu geben.

„Wir hegen die Hoffnung, dass Sie sich dieses Verfahren zur Warnung nehmen, damit so etwas nicht nochmal passiert. Wir werden Ihnen zukünftig auf die Finger schauen.“

Die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten für die 53-Jährige gefordert.

Die Angeklagte, die schon 2011 und 2013 unter anderem wegen Missbrauchs von Titel verurteilt worden sei, neige dazu, sich nach außen "als mehr darzustellen, als sie eigentlich ist". Dieses Denken sei noch nicht beendet - es sei daher mit weiteren Straftaten zu rechnen. (dpa)

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