Krankheit kann vor Abschiebung schützen
LEIPZIG (dpa). Ein Asylbewerber darf nicht abgeschoben werden, wenn ihm dabei die Verschlimmerung einer schweren Krankheit droht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden.
LEIPZIG (dpa). Ein Asylbewerber darf nicht abgeschoben werden, wenn ihm dabei die Verschlimmerung einer schweren Krankheit droht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden.
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