Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Kündigungsverbot für Schwangere beginnt 280 Tage vor Entbindung

Für das Kündigungsverbot werdender Mutter darf nicht nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrunde gelegt werden, hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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