Kummer mit den Nummern bei Ärzten und EDV-Häusern
NEU-ISENBURG (maw). Ab 1. Juli muss bei der Abrechnung für die KV gekennzeichnet werden, wer wann wo welche Kassenleistung erbracht hat. Gegen die neuen Kennzeichnungspflichten regt sich in verschiedenen KVen heftiger Widerstand - bis hin zu Boykottdrohungen.