Urteil
LSG Stuttgart: Kryokonservierung imprägnierter Eizellen ist keine Kassenleistung
Die Kryokonservierung imprägnierter Eizellen gehört nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das gesetzliche Konzept sehe nur das Einfrieren unbefruchteter Eizellen vor.


