Mit der aktuellen Laborreform haben sich umfassende Änderungen bei den sogenannten Ausnahmekennnummern ergeben. Um nicht den Wirtschaftlichkeitsbonus zu gefährden, sollten Sie die neuen Regeln kennen - und insbesondere auf drei Punkte achten.
So viel hat sich bei den Ausnahme-Kennnummern im Labor zum 1. April gar nicht geändert. Doch ihre Wirkung auf Laborkosten ist völlig anders als bisher. Lesen Sie am Beispiel des Diabetes, wie Sie neue Fallen im Labor vermeiden.
Die Berechnung des Laborbonus ist nicht ganz einfach zu durchschauen. Aber wer sich damit beschäftigt, hat die Möglichkeit, die Leistungen so zu steuern, dass der Wirtschaftlichkeitsbonus weitgehend erhalten bleibt. Unser Abrechnungsexperte gibt Tipps.
Wenn eine Leistung in der anderen enthalten ist, kann sie nicht gesondert abgerechnet werden. Diese Regelung greift unter anderem beim präoperativen Labor. Die Laborreform ändert daran nichts.