Laborreform 2018
Bei Laboruntersuchungen geben Ärzte die Kennnummern jetzt nicht mehr auf dem Überweisungsschein an, sondern nur noch in der Abrechnung.

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Abrechnungstipp

Vergessen Sie keine Labor-Kennnummer!

Um den individuellen Wirtschaftlichkeitsbonus der Praxis zu berechnen, sind folgende Werte nötig: Die Fallzahl der Praxis in dem entsprechenden Quartal, die gesamten Laborkosten, der arztgruppenspezifische untere begrenzende Fallwert (uAGF) und der arztgruppenspezifische obere begrenzende Fallwert (oAGF), sowie der arztpraxisspezifische Fallwert (APF).

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Abrechnungstipp

So berechnen Ärzte den Wirtschaftlichkeitsbonus ihrer Praxis

Manche Laborleistungen gehen nicht in die Laborkosten ein.

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Abrechnungstipp

Prä-Op-Labor – Kein Einfluss auf den Bonus

Die Laborreform hat bei präoperativen Leistungen teilweise wenig geändert.

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Abrechnungstipp

Prä-Op-Leistungen – Und wer zahlt jetzt das Labor?