Urteil
Land haftet für Fixierung auch in Privatklinik
Einer ohne richterliche Genehmigung zwangsuntergebrachten Frau muss das Land Hessen Schmerzensgeld zahlen. Das gilt, obwohl die Frau in eine Privatklinik eingewiesen worden war.
Einer ohne richterliche Genehmigung zwangsuntergebrachten Frau muss das Land Hessen Schmerzensgeld zahlen. Das gilt, obwohl die Frau in eine Privatklinik eingewiesen worden war.
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