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Medizinstudium

Landarztnachwuchs: Erste Quotenstudenten in Thüringen immatrikuliert

In Thüringen haben 17 Studierende, die nach Landarztquote ausgewählt wurden, ihr Studium aufgenommen. Gut die Hälfte der Bewerber kommt aus Thüringen. Drei Viertel der Bewerbungen kamen von Frauen.

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Jena. In Thüringen haben die ersten nach einer Landarzt-Vorabquote ausgewählten Medizinstudierenden ihr Studium aufgenommen. Die 17 Quoten-Studierenden begannen ihre Ausbildung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Die Landarztquote gilt hier seit Beginn des Herbstsemesters 2026/27. Sechs Prozent der insgesamt 286 Medizinstudienplätze sind Bewerbern vorbehalten, die sich vorab verpflichtet haben, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre in medizinisch unterversorgten Regionen Thüringens zu arbeiten. Auch in der Zahnmedizin gibt es eine solche Quote, dies betrifft vier der 17 Studienplätze.

173 Bewerbungen auf 17 Plätze

Für den Studiengang Medizin waren nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums 173 Bewerbungen auf die Quotenplätze eingegangen, 34 kamen in die engere Wahl, mit diesen Bewerbern wurden Auswahlgespräche geführt.

Gut die Hälfte der Bewerber kommt aus Thüringen. Drei Viertel der Bewerbungen kamen von Frauen. Nicht alle ausgewählten Bewerber hätten den Studienplatz auch angenommen, einzelne Plätze seien im Nachrückverfahren besetzt worden, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

Vertragsstrafe von 250.000 Euro

Bei Nichteinhaltung der mit dem Quotenstudienplatz verbundenen Verpflichtung droht den Absolventen eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro, ähnlich wie in anderen Bundesländern.

In einigen Bundesländern hat dies zu gerichtlichen Klagen geführt. „Wie bei anderen öffentlich-rechtlichen Verträgen lässt sich auch hier das Risiko einer gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nicht ausschließen“, äußerte das Ministerium. Der Gesetz- und Verordnungsgeber habe jedoch Vorkehrungen getroffen, um die rechtliche Belastbarkeit der Regelungen sicherzustellen.

Dazu gehörten insbesondere die Härtefallregelungen, die sowohl im Gesetz und in der Rechtsverordnung als auch im öffentlich-rechtlichen Vertrag verankert sind. (zei)

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