Landessozialgericht Darmstadt
„Late-Night-Party“ unterbricht Unfallschutz während medizinischer Tagung
Auch für angestellte Ärzte gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht rund um die Uhr. Vergnügung nach beruflich bedingter Tagungsteilnahme entbindet währenddessen die Berufsgenossenschaft von etwaiger Leistungspflicht.


