Liste lückenhaft - Honorar verweigert
KÖLN (iss). Eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf im Diabetesvertrag einem Niedergelassenen nicht allein deshalb die Abrechnung bestimmter Leistungen verwehren, weil die der Abrechnung zugrundeliegende Patientenliste lückenhaft war. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem rechtskräftigen Urteil.