Anpassung
Long-COVID: EBM-Koordinationsziffer 37802 erfordert jetzt Überweisung
Bei der Abrechnung von Long-COVID-Leistungen gibt es eine signifikante Änderung: Überweisungen sind jetzt bei der EBM-Ziffer 37802 Pflicht und nicht mehr nur Kür.
Bei der Abrechnung von Long-COVID-Leistungen gibt es eine signifikante Änderung: Überweisungen sind jetzt bei der EBM-Ziffer 37802 Pflicht und nicht mehr nur Kür.
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