Sprechstundenbedarf

Mehr Sicherheit für Bremens Vertragsärzte

Verordnungen zum Sprechstundenbedarf könnten in Bremen künftig seltener beanstandet werden.

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BREMEN. Kein "Meisterwerk an Bürokratieabbau", sei die neue Vereinbarung zum Sprechstundenbedarf (SSB) zwischen der KV Bremen (KVHB) und den Bremer Krankenkassen.

Das räumt sogar Dr. Jörg Hermann ein, Vorstandsvorsitzender der KV an der Weser. Aber jetzt ist eine neue Vereinbarung da und mit ihr hoffentlich weniger Ärger, hofft der KVHB-Chef.

"Mit dem neuen Katalog bekommen jetzt alle Fachgruppen Verordnungssicherheit. Zu allen Produktgruppen ist der bezugsfähige SSB explizit genannt", teilt die KVHB mit. "Galten bisher Augentropfen pauschal als SSB, sind jetzt fünf Präparategruppen (z.B. Mydriatika, Miotika) konkret genannt."

Insbesondere die Bremer Urologen werde eine Änderung in der SSB-Vereinbarung freuen. Der Bezug suprapubischer Katheter als SSB sei wieder möglich, erklärt die KV. Diese mussten seit 2008 aufwändig und bürokratisch über Sachkosten abgerechnet werden, wie die KV Bremen eingesteht.

Zuvor hatte die KV die alte Vereinbarung von 1996 einseitig gekündigt und neu verhandelt. Der Grund: Die Prüf- und Beratungsstelle der Bremer Kassen hat immer häufiger die Bestellungen der Praxen moniert und Bestellungen nicht genehmigt - zum Verdruss der Praxischefs, berichtet Hermann.

Das lag zum Teil an der uneindeutigen und "oberflächlichen Struktur" des alten Kataloges. In Bremen hatte sich zudem die Praxis eingeschlichen, den SSB nicht prospektiv zu bestellen, sondern nach Verbrauch, so Hermann. Das soll nun anders werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn "praxisindividuelle Gegebenheiten" es fordern, kann der SSB ausnahmsweise ohne Vorprüfung von den Lieferanten bestellt werden.

"Das Risiko späterer Ablehnungen unberechtigter Anforderungen liegt dann aber beim Vertragsarzt, auch wenn die Produkte schon verbraucht sind", so die KV. Für Impfstoffe und Betäubungsmittel gebe es keine Vorgenehmigungspflicht. (cben)

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