Mit Widerspruch nicht warten!
NEU-ISENBURG (juk). Falsche Fallzahlen oder kein zehn Prozent Zuschlag für fachgleiche Gemeinschaftspraxen - viele Bescheide zu den Regelleistungsvolumen (RLV) sind nach Ansicht von Juristen angreifbar. Ärzte sollten deshalb Widerspruch gegen ihr RLV einlegen.