Mitarbeiter darf sich bewähren
MAINZ (dpa). Arbeitgeber dürfen leistungsschwachen Mitarbeitern erst dann kündigen, wenn sie sie zuvor abgemahnt und ihnen danach eine Bewährungschance gegeben haben. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.