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Hausärztliche Versorgung

NRW: 17 Klagen gegen Landarztquote anhängig

Für das Versprechen, nach der Ausbildung Hausarzt in einer Mangelregion zu werden, bekamen sie einen Medizinstudienplatz. Doch manche klagen inzwischen gegen den Vertrag und die drohende Strafzahlung.

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Gelsenkirchen/Düsseldorf. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen werden demnächst die ersten von inzwischen 17 in Nordrhein-Westfalen anhängigen Klagen gegen die Landarztquote verhandelt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers stehen in vier Fällen am 6. Oktober mündliche Verhandlungen an.

In drei Streitfällen mit dem Land Nordrhein-Westfalen möchten die Kläger nach Abschluss ihrer Ausbildung doch lieber woanders als in einer vom Land vorgegebenen Mangelregion tätig sein. In einem weiteren Fall bestehe inzwischen der Berufswunsch, Kinder- statt Hausarzt zu werden. Im Wesentlichen halten die Kläger die bei Vertragsbrüchigkeit angedrohte Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro für nicht rechtmäßig, so der Sprecher.

„Die Zeit“ hatte zuvor über die anhängigen Klagen berichtet. Dem Bericht zufolge gibt es in vier Bundesländern weitere Klagen: Fünf seien es in Hessen, vier in Bayern und zwei im Saarland.

Trotz Spitzenabi zum Medizinstudienplatz

Nordrhein-Westfalen hatte 2019 als erstes Bundesland eine Landarztquote eingeführt, um damit dem Hausärztenotstand auf dem Land entgegenzuwirken. Mit ihr wird ein Teil der Medizinstudienplätze für Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung zehn Jahre lang als Hausarzt in unterversorgten Regionen zu arbeiten.

Statt über ein Spitzenabitur können sie so über Auswahlverfahren an die begehrten Studienplätze kommen. Dabei werden auch Berufserfahrung im medizinisch-pflegerischen Bereich und andere Kompetenzen berücksichtigt.

Das NRW-Gesundheitsministerium teilte auf Anfrage mit, dass es sich bei den Klägern in allen 17 Fällen aus NRW um Studierende kurz vor dem Abschluss, Absolventen oder Ärzte in der Weiterbildung handele. Ein Großteil der Klagen verfolge in erster Linie das Ziel, gänzlich von den eingegangenen Verpflichtungen in der Landarztquote frei zu werden. Insbesondere wollen sie festgestellt wissen, dass die Vertragsstrafenvereinbarung unwirksam sei.

Erste Quotenärzte in der Weiterbildung

Inhaltlich wollte sich das Ministerium darüber hinaus nicht zu den Klagen und ihren Erfolgsaussichten äußern: „Die Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten“, hieß es.

Mehr als 1.100 künftige Hausärzte sind nach jüngsten Angaben aus dem Gesundheitsministerium aktuell durch die Landarztquote verpflichtet. Bislang haben 65 Personen, die einen Studienplatz über die Quote erhalten haben, ihr Studium abgeschlossen, 46 befinden sich in der ärztlichen Weiterbildung. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thorsten Schmidt 30.08.202608:13 Uhr

Ich bin ja mal auf das endgültige Urteil gespannt. Denn dann verstehen wir erst alles, jedoch drängt sich hier gerade auf was ich bei der Bundeswehr auch gesehen habe- erst den Bonus abgreifen dann die Pflicht nicht eingehen wollen.
Wenn ich in Zukunft so planen kann - kann ich ja auch Politiker werden: Heute so morgen so.

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