Null-Honorar wegen Praxisumzugs
KASSEL (mwo). Die Verlegung einer Kassenpraxis kann auch nicht in Ausnahmefällen rückwirkend genehmigt werden. Das hat jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekräftigt. Der klagende Vertragsarzt muß nun auf das Honorar für über vier Monate verzichten.