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Parkinson-Syndrom durch Pestizid-Einsatz gilt nun als Berufskrankheit
Patienten mit der Diagnose Parkinson-Syndrom, die häufig selbst mit Pestiziden gearbeitet haben, könnten die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt bekommen. Und damit Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung erhalten.











