Pflegekasse muss für besseres Bett aufkommen

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (nös). Wird mit einem höhenverstellbaren Bett eine besser Mobilität einer pflegebedürftigen Person erreicht, muss die Pflegekasse die Kosten für das Bett erstatten. Das hat das Landessozialgericht Saarbrücken entschieden. Der Verweis der Kasse auf ein erhöhtes Sturzrisiko sei irrelevant, da das Risiko auch mit einem Standardbett gegeben sei.

Az.: L 2 P 4/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Lesetipps
Eine Frau liegt erschöpft auf einem Sofa.

© fizkes / stock.adobe.com

Patientenumfrage

Krebs: So häufig sind Tumorschmerzen

Ein Mann schaut auf seine Smartwatch und auf sein Smartphone

© vm / Getty Images

Hypertonie

Smartwatch und Co.: Wie weit ist die manschettenlose Blutdruckmessung?