Direkt zum Inhaltsbereich

Pflegekasse muss für besseres Bett aufkommen

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (nös). Wird mit einem höhenverstellbaren Bett eine besser Mobilität einer pflegebedürftigen Person erreicht, muss die Pflegekasse die Kosten für das Bett erstatten. Das hat das Landessozialgericht Saarbrücken entschieden. Der Verweis der Kasse auf ein erhöhtes Sturzrisiko sei irrelevant, da das Risiko auch mit einem Standardbett gegeben sei.

Az.: L 2 P 4/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Warten auf ein Gesetz

Regulierung von Investoren-MVZ: Tut sich da noch etwas?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Jurist im Interview

Es droht ein Strafverfahren? Mit diesen Tipps sind Ärztinnen und Ärzte gerüstet

Lesetipps
Das Wort oder die Wortgruppe „Betablocker“ im Wörterbuch.

© sharafmaksumov / stock.adobe.com

REBOOT-Studie

Betablocker nach Herzinfarkt oft überflüssig

Ein Mann inhaliert

© Angelov / Stock.adobe.com

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie