Pflegekasse muss für besseres Bett aufkommen

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (nös). Wird mit einem höhenverstellbaren Bett eine besser Mobilität einer pflegebedürftigen Person erreicht, muss die Pflegekasse die Kosten für das Bett erstatten. Das hat das Landessozialgericht Saarbrücken entschieden. Der Verweis der Kasse auf ein erhöhtes Sturzrisiko sei irrelevant, da das Risiko auch mit einem Standardbett gegeben sei.

Az.: L 2 P 4/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Arztbezogene Prüfung auch in BAG möglich

Bundessozialgericht

BSG klärt Verjährungsfristen für Krankenhausrechnungen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?

Lesetipps
Vorbereitung für die Obduktion eines Leichnams.

© sudok1 / stock.adobe.com

Autopsiestudie

So häufig wird der Krebs erst nach dem Tod erkannt