Urteil des Sozialgerichts
Pflegekassen können detaillierte Nachweise verlangen
Welche Leistungen wurden wann wo erbracht? Diese Fragen muss ein ambulanter Pflegedienst den Kassen bei Bedarf ausführlich beantworten – besonders, wenn zuvor ein Urteil wegen Abrechnungsbetrugs verhängt wurde.