Pfleger handelt eigenmächtig - keine Kündigung
GÖTTINGEN (pid). Das Universitätsklinikum Göttingen muß einen fristlos gekündigten Krankenpfleger weiterbeschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht der Stadt jetzt entschieden.
GÖTTINGEN (pid). Das Universitätsklinikum Göttingen muß einen fristlos gekündigten Krankenpfleger weiterbeschäftigen. Das hat das Arbeitsgericht der Stadt jetzt entschieden.
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