Urteil
Plausi-Zeiten lassen sich nicht unterschreiten
Erfahrener und deshalb schneller als der Rest der Kollegen? Bei der Überschreitung von Plausi-Zeiten haben Vertragsärzte mit dieser Begründung keine Chance, Honorarrückforderungen der KV abzuwenden, so das Landessozialgericht Hessen.