Wie viel ist meine Arztpraxis wert? Diese Frage stellen sich immer wieder Ärzte - etwa, wenn sie ihre Praxis abgeben wollen. Doch nicht nur dann lohnt eine fachliche Praxisbewertung.
Die Frage nach einem fairen Preis für die Praxis bringt immer auch die Frage nach der richtigen Bewertungsmethode mit sich. Sachverständige greifen meist auf ein Verfahren zurück, bei dem künftige Erträge im Mittelpunkt stehen.
Für die Prognose der künftigen Praxiserträge hilft in der Regel ein Blick in die Bücher der letzten Jahre. Doch für eine faire Bewertung reicht es nicht, die alten Werte einfach fortzuschreiben.
Was sich ein Praxisinhaber als leistungsgerechten Lohn aus der Kasse nehmen darf, schmälert den betrieblichen Überschuss - und somit auch den Praxiswert.
Bei einer ertragsorientierten Praxisbewertung sind Zeitwerte des Anlage- und Umlaufvermögens nach Ablauf des Zeitraums zu ermitteln, für den eine Gewinnprognose getroffen wird. Denn die tatsächliche Nutzungsdauer der Praxissubstanz ist meist erheblich länger - und muss von einem Erwerber dementsprechend extra vergütet werden.
Einnahme-Chancen, -Risiken und alternative Rendite-Optionen eines Käufers werden bei der ertragswertorientierten Praxisbewertung preisbildend ins Verhältnis gesetzt. Das geschieht mittels Kapitalisierungszeitraum und Risikozinssatz.
Wichtige Variablen, die den Ertragswert einer Praxis beeinflussen, sind etwa das Wettbewerbsumfeld oder die Qualifikation des Praxisteams. Das ist bei der Abzinsung der künftigen Gewinne einzupreisen.
Bei der zur Wertermittlung einer Arztpraxis erforderlichen Prognose ihrer künftigen Erträge ist nach einhelliger Expertenmeinung der Gewinn nach Steuern zugrunde zu legen.
Der Wert einer Praxis hängt nicht nur von den möglichen Erträgen in der Zukunft ab. Entscheidend ist auch der Marktwert. Ein Problem, das vor allem dann eklatant wird, wenn ein ausscheidender BAG-Partner seinen Praxis-Anteil einfordert.