Beschwerdeausschuss
Prüfgremium muss zwingend begründen
Das Bundessozialgericht legt die Latte bei statistischen Vergleichsprüfungen etwas niedriger. Die Gremien können nun leichter als bisher Unwirtschaftlichkeit feststellen – mit Begründung.
Das Bundessozialgericht legt die Latte bei statistischen Vergleichsprüfungen etwas niedriger. Die Gremien können nun leichter als bisher Unwirtschaftlichkeit feststellen – mit Begründung.
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