Recht
Psychiatrische Begutachtung ohne Beteiligung Dritter
Bei Sprachschwierigkeiten dürfe nicht auf Angehörige, sondern müsse auf einen vereidigten Dolmetscher zurückgegriffen werden, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Bei Sprachschwierigkeiten dürfe nicht auf Angehörige, sondern müsse auf einen vereidigten Dolmetscher zurückgegriffen werden, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
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