BSG-Urteil
Psychotherapeuten werden nicht benachteiligt
Enttäuschung bei den Psychotherapeuten: Ihre Vergütung wird nur geringfügig korrigiert. Sowohl der "Strukturzuschlag" für eine Sprechstundenhilfe als auch die Umstellung auf den Orientierungspunktwert 2009 sind rechtmäßig.