Bewertungsportal

Redakteur soll Nutzerdaten rausgeben

Veröffentlicht:

DUISBURG. Gegen einen Online-Redakteur des Bewertungsportals klinikbewertungen.de hat das Amtsgericht Duisburg fünf Tage Beugehaft verhängt.

Die Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht wollte das Amtsgericht nicht akzeptieren. Der Redakteur soll damit gezwungen werden, Daten eines Nutzers zu nennen, der eine negative Bewertung auf dem Portal abgegeben hatte.

Gegen ihn hatte eine Therapeutin der Rehaklinik Bad Hamm Strafanzeige erstattet.

Die beanstandete Passage wurde daraufhin zwar von der Website gelöscht. Das war im August 2011. Die Klägerin besteht jedoch auf dem Strafverfahren. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gendermedizin

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauenherzen schlagen anders

Lesetipps