Bewertungsportal
Redakteur soll Nutzerdaten rausgeben
DUISBURG. Gegen einen Online-Redakteur des Bewertungsportals klinikbewertungen.de hat das Amtsgericht Duisburg fünf Tage Beugehaft verhängt.
Die Berufung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht wollte das Amtsgericht nicht akzeptieren. Der Redakteur soll damit gezwungen werden, Daten eines Nutzers zu nennen, der eine negative Bewertung auf dem Portal abgegeben hatte.
Gegen ihn hatte eine Therapeutin der Rehaklinik Bad Hamm Strafanzeige erstattet.
Die beanstandete Passage wurde daraufhin zwar von der Website gelöscht. Das war im August 2011. Die Klägerin besteht jedoch auf dem Strafverfahren. (cw)