Praxis-EDV
Sicheres Netzwerk in der Praxis ist Garant für Datenschutz
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung wirft viele Fragen zur Organisation der Praxisabläufe im Hinblick auf den Datenschutz auf. Es gilt aber auch, ein paar grundsätzliche Aspekte zu beachten. Sie betreffen die Absicherung des Praxisnetzwerks.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


