Sieg im Rechtsstreit - wenige Pflegedienste profitieren
BERLIN (ami). Im Streit zwischen den Berliner Pflegediensten und den Betriebskrankenkassen hat das Berliner Sozialgericht im Grundsatz zu Gunsten der Pflegedienste entschieden. Weil das Gericht jedoch in 40 von 50 Fällen den formalen Einspruch der Verjährung gelten ließ, profitieren nur wenige Pflegedienste finanziell davon.