IT-Berater gibt Tipps
So können sich Praxen vor Cyberkriminalität schützen
Immer wieder werden Arztpraxen Opfer von Netzverbrechern. Der typische Hacker war einmal, Cyberkriminalität ist sehr vielfältig, berichtet Lars Konuralp. Der IT-Berater gibt Tipps und nennt konkrete Maßnahmen, wie sich Praxen vor Zugriffen aus dem Internet schützen können.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


