Sozialgericht: Sonnencreme ist kein Arzneimittel
DORTMUND (iss). Kosten für Sonnenschutzmittel müssen auch dann nicht von Krankenkassen erstattet werden, wenn ein Versicherter das Präparat wegen einer schweren Erkrankung dauerhaft anwenden muß, entschied das Sozialgericht Dortmund.