Sozialrichter entscheiden gegen Thermotherapie
KASSEL (mwo). Die Laserinduzierte Interstitielle Thermotherapie (LITT), die bei Patienten mit Tumoren und Metastasen eingesetzt wird, kann bislang nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Hierfür fehlt die positive Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.