Direkt zum Inhaltsbereich

Trennung: Zahlung an Eltern nicht abzugsfähig

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Unterhaltszahlungen an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig. In dem Fall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemannes unterstützt. Das Gericht betrachtet getrennt lebende Ehegatten steuerlich aber nicht mehr als Einheit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Az.: 14 K 14112/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Rauchjahre statt Packungsjahre

Lassen sich die Kriterien fürs Lungenkrebs-Screening vereinfachen?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram

Manche Menschen mit Adipositas haben ein vergleichsweise günstiges kardiovaskuläres Risikoprofil: offenbar vor allem diejenigen mit weniger zentraler Fettansammlung. (Symbolbild mit Fotomodell)

© sam richter / stock.adobe.com

Mega-Analyse

BMI ade? Beim kardiovaskulären Risiko kommt es auf das Bauchfett an