Direkt zum Inhaltsbereich

Trennung: Zahlung an Eltern nicht abzugsfähig

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Unterhaltszahlungen an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig. In dem Fall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemannes unterstützt. Das Gericht betrachtet getrennt lebende Ehegatten steuerlich aber nicht mehr als Einheit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Az.: 14 K 14112/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Entzündung

Endokarditis-Prophylaxe: Worauf achten und bei wem?

Lesetipps
Ein Fußballspieler hält sich seinen Knöchel, ein Helfer assistiert ihm.

© massimhokuto / stock.adobe.com

Orthese selten nötig

Das ist bei Sprunggelenksverletzungen zu beachten

Eine Frau sitzt auf dem Bett und hält sich eine Wärmflasche auf den Bauch.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose

Im Versorgungsalltag sollten nur zertifizierte und getestete KI-Tools verwendet werden.

© Suriyo / stock.adobe.com

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag