Direkt zum Inhaltsbereich

Trennung: Zahlung an Eltern nicht abzugsfähig

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Unterhaltszahlungen an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig. In dem Fall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemannes unterstützt. Das Gericht betrachtet getrennt lebende Ehegatten steuerlich aber nicht mehr als Einheit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Az.: 14 K 14112/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Organspende

245 Abgeordnete nehmen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zähneknirschen

Wann Hausärzte an Bruxismus denken sollten – und was dann zu tun ist

Lesetipps
Arzt füllt Rezept aus

© Bernhard Schmerl / stock.adobe.com

Verordnungen

Praxisbesonderheiten werden erst bei neuen Vereinbarungen abgeschafft

Blutgefäß mit Thrombose.

© Tinttrex / stock.adobe.com / Generated with AI

Therapie je nach Risiko

Akute Lungenembolie: Was die optimale Therapie ausmacht