Direkt zum Inhaltsbereich

Trennung: Zahlung an Eltern nicht abzugsfähig

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Unterhaltszahlungen an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig. In dem Fall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemannes unterstützt. Das Gericht betrachtet getrennt lebende Ehegatten steuerlich aber nicht mehr als Einheit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Az.: 14 K 14112/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Effekte der Klimaerwärmung

Hitze plus Waldbrandrauch erhöhen kardiovaskuläre Mortalität

Interview

Schmerzen bei Demenz-Patienten: Welche Fallstricke lauern in der Diagnostik?

Lesetipps
Ein Kleinkind kratzt an einem juckenden Ausschlag in der Nabelregion.

© shangarey / stock.adobe.com

Hausärztin gibt Tipps

Darauf ist in der Kommunikation mit Skabies-Patienten zu achten

Ein Hund streckt seine Zunge raus

© gismo2015 / Stock.adobe.com

Haustiere

Kasuistik: Was passieren kann, wenn der Hund die Wunde ableckt