Bundessozialgericht
„Unzeitgebühr“ gilt auch, wenn Patienten das Arzt-Handy anrufen
Ärzte, die sich im Notfall für ihre Patienten per Handy bereithalten und das bei Anruf auch abrechnen, sollen dafür nicht bestraft werden. Aber: Abendtermine dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden, sagt das BSG.