Urlaubsplan ist für Praxisteams fast immer bindend
NEU-ISENBURG (bü). Gerade zu Beginn der Schulferien stellt sich in Arztpraxen die Frage, ob der meist zu Jahresanfang festgelegte Urlaubsplan wirklich bindend ist - sowohl für den Praxischef als auch für die Mitarbeiterinnen. Und: Dürfen Arzthelferinnen sogar aus dem Urlaub zurückgeholt werden?