Operation nötig oder lediglich Hautpflege?
Urteil: Erwartbare Probleme bei konservativer Therapie machen Hautstraffung erforderlich
Eine Kasse muss die operative Hautstraffung bezahlen, falls dem Patienten anderweitig mehrfache Therapien mit Antibiotika drohen, urteilt das Sozialgericht Detmold.