Entscheidung steht noch aus
Urteil zur Landarztquote: Mediziner erwägen Gang in nächste Instanz
Der juristische Streit um die Landarztquoten-Verträge ist noch nicht beendet. Die vor dem Verwaltungsgericht unterlegenen Kläger prüfen, die hohe Vertragsstrafe vor die nächste Instanz zu bringen.
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Peter Henke, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Mitte), eröffnete am Dienstag die Verhandlung im Gerichtssaal.
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Gelsenkirchen. Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen zu den Vertragsstrafen bei den nordrhein-westfälischen Landarzt-Quoten steht noch nicht fest, ob das letzte Wort hier schon gesprochen ist. Rechtsanwalt Joachim Rau, der in den drei am Dienstag entschiedenen Fällen Vertreter der klagenden Medizinerinnen und Mediziner ist, sagte dazu, dass Rechtsmittel natürlich geprüft werden.
Die Entscheidung, in die nächste Instanz zu gehen, könne aber erst getroffen werden, wenn die Urteilsbegründung vorliege. Das könne durchaus ein paar Wochen dauern, sagte der Jurist gegenüber der Ärzte Zeitung.
Rau vertritt in NRW insgesamt rund 20 Ärztinnen und Ärzte, die sich vor allem gegen die in den Landarztverträgen enthaltene Vertragsstrafe von 250.000 Euro wehren, die bei Nichterfüllung der vereinbarten Bedingungen fällig wird. Diese sei unangemessen hoch.
Auch Verfahren in anderen Bundesländern
Alle Klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Verträge mit dem Land sind vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Weitere Verhandlungstermine stehen vor dem Gericht nach Aussagen von Rau aber nicht an. Vielleicht, vermutet der Rechtsanwalt, weil erst einmal abgewartet werden soll, ob gegen die am Dienstag gefällten Urteile Rechtsmittel eingelegt werden.
Weitere Verfahren gegen Landarztquoten-Verträge laufen in Hessen und Bayern (jeweils vier Klagen) sowie im Saarland (2 Klagen), Termine für Verhandlungen gibt es dort noch nicht. Auch hier vertritt Rau die Ärzte.
Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Höhe der Vertragsstrafe nicht zu beanstanden ist. In zwei Fällen billigte es zwei Klägern aber zu, nach dem Quotenstudium nicht Allgemein-, sondern Kinderarzt werden zu und die Weiterbildung dazu notfalls auch außerhalb von NRW zu machen. Die Ursprungsfassung des Vertrags hatte diese Möglichkeit vorgesehen, das Land hatte den Vertrag aber später geändert. (juk)






