Direkt zum Inhaltsbereich

Entscheidung steht noch aus

Urteil zur Landarztquote: Mediziner erwägen Gang in nächste Instanz

Der juristische Streit um die Landarztquoten-Verträge ist noch nicht beendet. Die vor dem Verwaltungsgericht unterlegenen Kläger prüfen, die hohe Vertragsstrafe vor die nächste Instanz zu bringen.

Veröffentlicht:
Blick in den Gerichtssaal des VG Gelsenkirchen bei Eröffnung der Verhandlung

Peter Henke, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Mitte), eröffnete am Dienstag die Verhandlung im Gerichtssaal.

© Christoph Reichwein / dpa / picture alliance

Gelsenkirchen. Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen zu den Vertragsstrafen bei den nordrhein-westfälischen Landarzt-Quoten steht noch nicht fest, ob das letzte Wort hier schon gesprochen ist. Rechtsanwalt Joachim Rau, der in den drei am Dienstag entschiedenen Fällen Vertreter der klagenden Medizinerinnen und Mediziner ist, sagte dazu, dass Rechtsmittel natürlich geprüft werden.

Die Entscheidung, in die nächste Instanz zu gehen, könne aber erst getroffen werden, wenn die Urteilsbegründung vorliege. Das könne durchaus ein paar Wochen dauern, sagte der Jurist gegenüber der Ärzte Zeitung.

Rau vertritt in NRW insgesamt rund 20 Ärztinnen und Ärzte, die sich vor allem gegen die in den Landarztverträgen enthaltene Vertragsstrafe von 250.000 Euro wehren, die bei Nichterfüllung der vereinbarten Bedingungen fällig wird. Diese sei unangemessen hoch.

Auch Verfahren in anderen Bundesländern

Alle Klagen gegen die öffentlich-rechtlichen Verträge mit dem Land sind vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Weitere Verhandlungstermine stehen vor dem Gericht nach Aussagen von Rau aber nicht an. Vielleicht, vermutet der Rechtsanwalt, weil erst einmal abgewartet werden soll, ob gegen die am Dienstag gefällten Urteile Rechtsmittel eingelegt werden.

Weitere Verfahren gegen Landarztquoten-Verträge laufen in Hessen und Bayern (jeweils vier Klagen) sowie im Saarland (2 Klagen), Termine für Verhandlungen gibt es dort noch nicht. Auch hier vertritt Rau die Ärzte.

Das VG Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Höhe der Vertragsstrafe nicht zu beanstanden ist. In zwei Fällen billigte es zwei Klägern aber zu, nach dem Quotenstudium nicht Allgemein-, sondern Kinderarzt werden zu und die Weiterbildung dazu notfalls auch außerhalb von NRW zu machen. Die Ursprungsfassung des Vertrags hatte diese Möglichkeit vorgesehen, das Land hatte den Vertrag aber später geändert. (juk)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entscheidung steht noch aus

Urteil zur Landarztquote: Mediziner erwägen Gang in nächste Instanz

Warten auf ein Gesetz

Regulierung von Investoren-MVZ: Tut sich da noch etwas?

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Dr. Helmut Müller 08.10.202615:21 Uhr

Es zeigt sich wieder einmal, dass Mediziner in rechtlichen Fragen oft sehr "blauäugig" sind. Ein Vertrag, der von zwei Beteiligten unterschrieben wurde, ist einzuhalten. Die Konditionen waren von Anfang an bekannt, so eben auch die Höhe der Vertragsstrafe. Wer dennoch zustimmt, darf sich später nicht wundern, wenn der andere Vertragspartner auf Erfüllung des Vertrages besteht.

Sonderberichte zum Thema
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Therapie mit Glukokortikoiden

Was beim Absetzen von Steroiden zu beachten ist

Prognose meist günstig

Schulterschmerzen in der Hausarztpraxis: Aufklären statt röntgen!

„ÄrzteTag“-Podcast

Die Impfsaison startet: Wie gehen Sie vor, Dr. Fleischhauer?

Lesetipps