Physiotherapie
Verordnung befreit anschließende Selbstzahlersitzung von Umsatzsteuer
Eine ärztlich verordnete Heilmittelbehandlung kann laut Finanzgericht um privat bezahlte Sitzungen verlängert werden, ohne dass dafür Umsatzsteuer fällig würde. Darauf sollten Ärzte ihre Patienten hinweisen.