Versicherung darf sich nicht vor Zahlung drücken
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Wer beim Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung angibt, unter Heuschnupfen zu leiden, hat damit mögliche Atembeschwerden offenbart. Die Versicherung müsse daher zahlen, wenn die Berufsunfähigkeit wegen Atembeschwerden eintritt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.