Versicherung ist in der Pflicht
SAARBRÜCKEN (dpa). Mit der Aushändigung einer Deckungskarte zur Zulassung eines Fahrzeugs gewähren Versicherungen außer der Kfz-Haftpflicht auch den Schutz einer Vollkasko. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.