Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen werden gelockert

Veröffentlicht:

Westfalen-Lippe: In der KV Westfalen-Lippe können Praxisbesonderheiten bei der Festlegung des RLV auch dann anerkannt werden, wenn der Fallwert um weniger als 30 Prozent überschritten wird. Eine Abgrenzung der zu berücksichtigenden Leistungsspektren gibt es dabei nicht. Der Arzt muss bei der KV-Verwaltungsstelle einen Antrag auf Anerkennung von Praxisbesonderheiten stellen. Die KVWL geht davon aus, dass die bisher gebildeten Rückstellungen für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten ausreichen werden. Schätzungen darüber, wie viele Hausärzte von der Neuregelung profitieren können, gibt es nicht.

KV Nordrhein: In der KV Nordrhein wird die 30-Prozent-Grenze gelockert. Damit können Praxisbesonderheiten schon geltend gemacht werden, wenn die Überschreitung des Fallwertes unter 30 Prozent liegt. Es gibt keine besonderen Regelungen für die Leistungsspektren, bei denen Praxisbesonderheiten greifen können. Die KV geht davon aus, dass ein besonderer Versorgungsauftrag vorliegt, wenn bei der Praxis eine besondere Qualifikation oder ein besonderer Versorgungsschwerpunkt erkennbar ist.

Die Anerkennung der Praxisbesonderheiten müssen die Ärzte bei der Kreisstelle der KV Nordrhein beantragen. (iss)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann drückt auf eine Klingel.

© Animaflora PicsStock / stock.ado

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung