Der Arzt und das Recht
Vorsicht ist geboten beim Übertrag einer Vertragsarzt-Zulassung
Jeder redet davon, daß vertragsärztliche Zulassungen gekauft und verkauft werden. Was umgangssprachlich gebräuchlich ist, sollte so aber auf keinen Fall im Vertrag stehen. Die Vereinbarung wäre mit einer solchen Formulierung nämlich null und nichtig! Um Probleme nicht nur mit dem Finanzamt, sondern auch mit dem Vertragspartner oder Zulassungsausschuß zu vermeiden, müssen einige wichtige Punkte beim vertragsarztrechtlichen Nachfolgezulassungsverfahren beachtet werden.