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Wegfall der Bedarfsplanung muss Praxisabgeber nicht verunsichern

NEU-ISENBURG. Seit einiger Zeit hält sich das Gerücht, dass die Bedarfsplanung 2012 aufgehoben wird. Sowohl unter jungen, niederlassungswilligen Ärzten als auch unter älteren Ärzten, die in den nächsten Jahren ihre Praxis verkaufen wollen, herrscht Verunsicherung. Wie wird sich das auf den Praxiswert auswirken?

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