Wer sich wehrt, kann für Gutachten mehr Geld bekommen
KÖLN (iss). Wenn es um die Vergütung ärztlicher Gutachten und Befundberichte geht, operieren die deutschen Rentenversicherer zur Zeit mit einseitig von ihnen festgesetzten Gebührensätzen. Zwar laufen Verhandlungen der Rentenversicherungsträger mit der Bundesärztekammer (BÄK) über eine gemeinsame Vereinbarung, bislang aber ohne Erfolg.