Der Arzt und das Recht
Werbung: Es ist mehr gestattet, als viele meinen
Viele Ärzte glauben immer noch, ihnen sei Werbung grundsätzlich untersagt. Tatsächlich enthalten jedoch die Berufsordnungen aller Ärztekammern liberale Regelungen dazu. Das heißt: Niedergelassene dürfen ihre Praxis nach außen präsentieren, auf ihre Spezialisierungen aufmerksam machen - oder sogar als Sponsoren von Sportfesten auftreten.