Zuschläge für Qualifikation bringen höheres Budget

NEU-ISENBURG (ger). Mit Zusatzqualifikationen können Hausärzte ab 2009 ihr Regelleistungsvolumen deutlich erhöhen. Selbst für Durchschnittspraxen können dadurch Beträge von mehreren 1000 Euro zusammenkommen.

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Schon bald nach dem Start des EBM 2008 hatten viele Ärzte den Psychosomatik-Zuschlag von 20 Punkten je Fall bei Zusatzqualifikation heftig kritisiert. Begründung: Der Zuschlag sei zu niedrig - und vor allem wer die Leistungen häufig erbringe, komme letztlich nicht auf seine Kosten.

Mit der Honorarreform 2009 wird sich das ändern. Der alte Qualitätszuschlag fällt weg. Stattdessen gibt es wieder eine Vergütung nach Einzelleistungen. "Es können die alten Abrechnungsziffern des EBM (Abschnitt 35.1) abgerechnet werden, wenn beispielsweise ein Hausarzt die entsprechende Leistung auch tatsächlich erbracht hat", sagt Roland Stahl, Pressesprecher der KBV. Die Vergütung liege deutlich höher als zuvor mit 20 Punkten.

Damit sich die Zusatzqualifikation auszahlt, wird es Zuschläge zum Regelleistungsvolumen geben - bei der Psychosomatik in Höhe von drei Euro pro Fall. "Das heißt, ein Arzt, der im Vergleichsquartal 2007 1000 Patienten kurativ-ambulant behandelt, bekommt ein Zusatzbudget von 3000 Euro", erläutert Abrechnungsexperte Dr. Heinrich Weichmann. Fallwertzuschläge gibt es, außer für Psychosomatik, unter anderen auch noch für Sonografie und Chirotherapie - wenn die Qualifikation dafür vorliegt.

Lesen Sie dazu auch: Qualitätsgebundene Leistungen bringen zusätzliches Geld

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