Zahnarzt vor Gericht

Für „Hollywood-Lächeln" 19 Zähne gezogen?

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HAMBURG. Wegen Körperverletzung in vier Fällen muss sich ein Zahnarzt vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Der 54-Jährige soll zwischen 2009 und 2010 vier Patienten falsch behandelt oder vor den Eingriffen unzureichend aufgeklärt haben.

2015 hatte das Gericht einen Strafbefehl erlassen, der Mediziner sollte mit zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 2000 Euro bestraft werden. Dagegen hatte der Zahnarzt Einspruch eingelegt.

In einem Fall wollte sich eine Patientin zu Weihnachten 2009 ein „Hollywood-Lächeln“ anfertigen lassen. Sie habe zu Heiligabend starke Zahnschmerzen gehabt, berichtete die 58-Jährige am Freitag als Zeugin in dem Prozess. Bereits am ersten Weihnachtstag habe sie sich einer achtstündigen Op in Vollnarkose unterzogen. Neben drei behandlungsbedürftigen Zähnen seien ihr zwölf gesunde gezogen worden, in einer späteren Op weitere sieben gesunde Zähne. Nach längerem Leiden habe sie ihr gesamtes Gebiss von einem anderen Zahnarzt neu anfertigen lassen müssen.

Als zweite Zeugin hörte das Gericht die ehemalige Assistentin des Angeklagten. Sie erklärte, die Patientin sei an besagtem Heiligabend verzweifelt in die Praxis gekommen, wegen einer Parodontitis seien mehrere Zähne locker gewesen und hätten geschmerzt.

Der Arzt habe ihr geraten, nur die betroffenen Zähne ziehen zu lassen, nicht die gesunden. Die Frau habe aber unbedingt gewollt, dass alle Zähne so schnell wie möglich herauskommen. (dpa)

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